Kosten

Psychotherapie für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler 

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich im Arzt-/ Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen. Dies ist die Voraussetzung, um Privatversicherte und Beihilfeberechtigte behandeln zu dürfen. Meine Gebühr orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine Psychotherapiesitzung (50min inkl. Vor- und Nachbereitung) liegen bei rund 140,77 Euro pro Sitzung, hinzu kommen nach Absprache Kosten für flankierende Maßnahmen (wie z.B. diagnostische Fragebögen, das Erstellen von Berichten auf Wunsch, etc.). 

Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Über die Differenz wird eine für Sie transparente Honorarvereinbarung geschlossen. Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn, zu welchem Anteil Ihre Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt. Diese teilt Ihnen dann auch mit, welche Antragsformalitäten notwendig sind.

Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch als Selbstzahler übernehmen.

 

 

 

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